Vorweisezeiten erlegter Tiere Sonderjagd 2025

Vorweisung erlegter Tiere in der Region 11.1 Herrschaft-Seewis:

Erlegte Tiere sind am jeweiligen Jagdtag von 14.30-15.30 Uhr beim Stützpunkt des Kant. Tiefbauamtes in Seewis-Pardisla vorzuweisen.

Aufgrund einer Nutzungs-Kollision im TBA Luzein-Dalvazza, kann die Auswertung der Erlegten Tiere zwischen 09.30-10-30 Uhr nicht wie angekündet erfolgen.

Die erlegten Tiere können an Sonderjagdtagen zwischen 09.30-10.30 Uhr beim Auswertungsraum der Wildhut in Fideris, Dorfstrasse 42, vorgewiesen werden.

Diese Änderung wurde in den ‘’Besondere Bestimmungen Sonderjagd’’ angepasst und ist auf der Homepage des AJF einsehbar:

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/jagd/JagdDokumente/Jagen%20in%20Graub%C3%BCnden/Sonderjagd/Besondere%20Bestimmungen%202025%20V2.pdf

Amt für Jagd und Fischerei Graubünden